Als Geist oder Gespenst bezeichnet der Volksglaube ein meist unkörperliches, häufig mit übernatürlichen Fähigkeiten ausgestattetes, aber zugleich mit menschlichen Eigenschaften versehenes Wesen. Es gilt als Phänomen des Spuks oder ruft diesen hervor. Sein zeitweiliges Erscheinen fällt regelmäßig in die sog. Geisterstunde um Mitternacht und vollzieht sich häufig in nebelhaft durchsichtiger, angedeutet menschlicher Gestalt oder in einer weissen, zuweilen an Bettlaken erinnernden Gewandung. Gespenster gibt es in der Vorstellungswelt verschiedener Kulturen. Im engeren Sinne des Wortes sind Gespenster nur die Totengeister.